Masken ab 27. April Pflicht

Masken ab 27. April Pflicht

Beim Einkaufen und im ÖPNV sollen die Bürgerinnen und Bürger in ganz NRW einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Die Landesregierung NRW hat heute eine einheitliche Maskenpflicht beschlossen. Ab Montag, 27. April gilt in ganz NRW: Beim Einkaufen und Benutzung des ÖPNV ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gesetzlich vorgeschrieben, um die Corona-Pandemie weiter einzudämmen.

Genutzt werden können sogenannte Alltags- oder Behelfsmasken. Auch wiederverwendbare aus Stoff. Alternativ kann zur Bedeckung von Mund und Nase auch ein Schal genutzt werden.

Diese Regelung gilt ebenfalls in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.

Trotz Mund-Nasen-Schutz gelten weiterhin die Hygienemaßnahmen sowie die Abstandsregeln.

In Remscheid gibt es laut Gesundheitsamt aktuell 203 Corona-positiv Getestete. 130 davon gelten als genesen. Acht Personen sind leider verstorben.

Die Zahl der bekannten Verdachtsfälle (derzeit angeordnete Quarantänen) liegt bei 439 Personen.

Das im Gesundheitshaus installierte Bürgertelefon mit der Rufnummer (0 21 91) 16 – 35 55 verkürzt seine telefonische Öffnungszeit wegen rückläufiger Nachfrage: An den Wochenenden und Feiertagen ist es bis auf Weiteres von 9 bis 12 Uhr erreichbar.

Bildquellen

  • Ein Mund-Nasen-Schutz ist ab Montag Pflicht in NRW.: Pixabay

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