Inzidenz in Remscheid morgen bei 250

Inzidenz in Remscheid morgen bei 250

Der städtische Krisenstab reagiert auf die kritische pandemische Lage und beschließt ein Maßnahmenpaket, das ab Dienstag gilt. Eines der wichtigsten Instrumente ist die Ausgangssperre.

VON STEFANIE BONA

Gerade informierte der Verwaltungsvorstand der Stadt Remscheid in einem Mediengespräch über die beschlossenen Maßnahmen zur Pandemieeindämmung, zu denen ab Dienstag eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr gehört. Die Lage ist kritisch, daraus machten die Verantwortlichen an der Stadtspitze keinen Hehl. Heute liegt der Wert der 7-Tage-Inzidenz bei 217,4, morgen sei mit einem Wert von 250 zu rechnen. Damit liegt die Werkzeugstadt an der Spitze der Kommunen in NRW. Mutationen haben einen überdurchschnittlich hohen Anteil an den Neuinfektionen in Remscheid. Hierbei ist die britische Variante B.1.1.7, die sich schneller verbreitet als der Ursprungsvirus, dominierend. Inzwischen ist die Mutation im gesamten Stadtgebiet flächendeckend nachgewiesen.  Besorgniserregend ist die Lage im Sana-Klinikum, wie Sozialdezernent und Leiter des örtlichen Krisenstabs, Thomas Neuhaus, ausführte. Von Freitag auf den gestrigen Samstag verdoppelte sich die Zahl der Patientinnen und Patienten auf der Covid-Normalstation. Aktuell werden 11 Patienten intensivmedizinisch therapiert, neun davon müssen beatmet werden – Tendenz steigend. „Gehäuft müssen auch Schwangere und sehr junge Erwachsene mit einer Corona-Infektion auf der Intensivstation behandelt werden“, führte Thomas Neuhaus aus.

Vermehrte Nachlässigkeiten

Warum Remscheid eine derart traurige Spitzenposition bei den Infektionszahlen einnimmt, vermochten die Mitglieder des Verwaltungsvorstands nicht zu sagen. Es sei wohl so, räumte Rechtsdezernentin Barbara Reul-Nocke ein, dass es vermehrt Menschen gebe, die meinten, die Gefahr sei vorbei und „sie könnten machen, was sie wollten.“ Gemeinsam eng an eng geschaute Fußballübertragungen und dichtes Zusammenstehen in den Raucherecken der Betriebe nannte Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz als weitere Beispiele für nachlässiges und fahrlässiges Verhalten. Und auch wenn der Verwaltungsvorstand mit dem OB an der Spitze größte Vorsicht bei den Formulierungen walten ließ, war doch die Sorge vor dem am Dienstag beginnenden Ramadan deutlich herauszuhören. Denn zu den traditionellen Riten des Fastenmonats gehört das Fastenbrechen am Abend und das gemeinsame abendliche Gebet in der Moschee. „Bei allem Respekt vor den Religionen“ habe jetzt die Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung das größere Gewicht, betonte Mast-Weisz. So sei mit den muslimischen Gemeinden vor Ort das Gespräch gesucht und um Verständnis geworben worden. Alle Wirtschaftsverbände wurden im Laufe des Tages von Dezernent Peter Heinze informiert, damit die Betriebe gegebenenfalls Formulare für ihre Mitarbeitenden ausfüllen können, sollten sie nach 21 Uhr dienstlich unterwegs sein müssen. Gastronomien dürfen allerdings nach 21 Uhr ausliefern, auch die Geschäfte erhalten keine Verpflichtung, nach dieser Uhrzeit zu schließen. Einkaufen, so merkte Barbara Reul-Nocke an, dürfe man nach Beginn der Ausgangssperre allerdings nicht mehr.

Hier die verhängten Maßnahmen im Überblick.

Verstöße gegen die Regelungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Ausgangssperre

Zwischen 21 und 5 Uhr darf die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen werden. Zu dieser Regel gibt es nur wenige Ausnahmen für Einzelpersonen:

·         zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,

·         zur Berufsausübung und zur Ausübung des Dienstes (Nachweis/Ausweis/Arbeitgeberbescheinigung ist in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen),

·         zum Besuch von Ehegattinnen/Ehegattengatten, Lebenspartnerinnen/ Lebenspartnern sowie Partnerinnen/Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft auch über Nacht,

·         zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,

·         zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähri­ger,

·         zur Begleitung Sterbender,

·         zur Versorgung von Tieren oder

·         zu ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Zwecken, die im Einzelfall glaubhaft nachgewiesen werden müssen.

Kontaktbeschränkung

Ab Dienstag gilt im privaten Bereich dieselbe Kontaktbeschränkung wie im öffentlichen Bereich: Ein Hausstand darf mit maximal einer anderen Person zusammenkommen. Dabei gelten Paare, auch wenn beide nicht im gleichen Haushalt leben, als ein Hausstand. Kinder aus einem der beiden Hausstände bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Diese Regelung gilt selbstverständlich nur außerhalb der Ausgangssperre.

Schließung der Parkanlagen und der Sportfreianlagen

Zur Reduzierung von Kontakten im Freien werden die Parkanlage Kuckuck, der Stadtpark und der Hardtpark gesperrt. Gesperrt werden außerdem die städtischen Sportfreianlagen – bislang erfolgte ihre Sperrung über die Ausübung des Hausrechtes – und die privaten/vereinseigenen Sportfreianlagen. Damit bleibt nur noch der Individualsport unter Beachtung der oben ausgeführten Kontaktbeschränkungen möglich.

Mitfahrer-Maskenpflicht

Ab Dienstag müssen Mitfahrerinnen und Mitfahrer bei Fahrten mit einer haushaltsfremden Person im privaten PKW eine medizinische Maske tragen. Hiervon sind Kinder bis 6 Jahre ausgenommen.

Foto: pixabay

Bildquellen

  • Corona Stay home: pixabay