Laut Gesundheitsamt gibt es aktuell 133 Remscheiderinnen und Remscheider, die an Covid-19 erkrankt sind und sich in angeordneter Quarantäne befinden.
Aufgrund des immer noch zu hohen Inzidenzwertes von aktuell 50,5 gelten in Remscheid neue Regelungen in Bezug auf Veranstaltungen.
Danach gilt:
Private Feste außerhalb von Wohnungen dürfen nach gültiger Corona-Schutzverordung des Landes nicht stattfinden. Ausgenommen sind lediglich Feiern aus herausragendem Anlass wie Hochzeit, Taufe oder runder Geburtstag.
Für diese Feste, die nur ausnahmsweise stattfinden dürfen, gelten in Remscheid aktuell folgende Vorgaben:
- Ab dem 5. Oktober sind sämtliche Feste, die nur aus einem herausragendem Anlass stattfinden dürfen, grundsätzlich anzeigepflichtig.
- Feste mit einer Teilnehmerzahl von 11 – 25 Personen sind genehmigungspflichtig.
- Feste mit einer Teilnehmerzahl über 25 sind aufgrund der Inzidenz über 50 nicht gestattet.
- Sofern die Inzidenz auf einen 7-Tages-Wert unter 50 gesunken ist, können Feste bis zu 50 Teilnehmern genehmigt werden.
- Die Überlassung von Räumlichkeiten für solche Feste ist zusätzlich vom Inhaber anzuzeigen.
- Für Anzeige- und Genehmigungspflicht des Veranstalters gilt eine Frist von drei Werktagen vor dem Fest.
Veranstaltungen bis einschließlich 4. Oktober, die dem Ordnungsamt bereits gemeldet bzw. genehmigt sind, sind von diesen Regelungen nicht betroffen.
Zusätzlich aufgenommen wurde eine Maskenpflicht für Primarschulen im Unterrichtsraum. Diese endet, wenn die Schüler und Schülerinnen ihre festen Sitzplätze eingenommen haben.
Mehr Infos unter: leitstelle.ordnungsamt@remscheid.de
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- Corona: pixabay