Lüttringhauser Anzeiger

Leipzig bestätigt Münster

Die Richter in Leipzig stellten sich bei der DOC-Entscheidung an die Seite der Münsteraner Kollegen – ob das Projekt weiterverfolgt wird, steht in den Sternen.

VON STEFANIE BONA

Der Bebauungsplan für ein Designer Outlet Center im Remscheider Stadtteil Lennep ist unwirksam. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Damit geht das Verfahren um das in Lennep geplante Designer Outlet Center (DOC) in eine neue Runde – wenn überhaupt.

Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz und Remscheids Rechtsdezernentin Barbara Reul-Nocke waren nach Leipzig gereist, um an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen. Dort erfuhren sie, dass die Richter am Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster bestätigten. Damit ist der Bebauungsplan für das DOC unwirksam und müsste – sollte das Projekt weiterverfolgt werden – neu aufgelegt werden.

Oberbürgermeister tief enttäuscht

Die Bestimmungen des Plans zur Verkaufsfläche seien rechtsfehlerhaft, heißt es in einer kurzen Urteilsbegründung des Gerichts. Ob und wie die Planungen, am Rande der Lenneper Altstadt ein Outlet-Center zu errichten, weiterverfolgt werden, wird sich zeigen. Ein „bitter enttäuschter“ Oberbürgermeister meldete sich nach der Urteilssprechung bei unserer Zeitung. „Es ist eine höchstrichterliche Entscheidung, das müssen wir akzeptieren. Auch wenn wir das Urteil nicht verstehen und eine Riesenchance für Lennep und unsere Stadt verloren gegangen ist“, so Burkhard Mast-Weisz. In den nächsten 14 Tagen wolle man sich mit dem Investor McArthurGlen zusammensetzen und überlegen, was nun zu tun sei. „Wir müssen sehen, ob die Politik und Verwaltung in Remscheid und der Investor nochmal dem Mut zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufbringen“, sagte Mast-Weisz. Immerhin müsste man dafür mindestens zwei Jahre veranschlagen – plus Klagefristen.

„Investoren wird das nicht gerade in unsere Stadt ziehen“

Der Bebauungsplan sei vor knapp fünf Jahren auf der Basis des damals geltenden Rechts aufgestellt und im Rat verabschiedet worden. 2019 habe sich die Rechtssprechung dann geändert, rief die Rechtsdezernentin in Erinnerung. Durch die vielen Verzögerungen – unter anderem hatte es eine Klage aus Wuppertal gegen das Remscheider DOC gegeben – gibt es inzwischen eine neue Rechtslage, an der sich die Entscheider am Bundesverwaltungsgericht offenkundig orientiert haben. „Es ist fraglich, ob wir noch einmal eine solche Möglichkeit erhalten. Investoren wird das nicht gerade in unsere Stadt ziehen“, sagte der Oberbürgermeister mit großem Bedauern.

Bis jetzt ging DOC-Investor McArthurGlen von einer Realisierung des Outlets aus. Jedenfalls ist auf dessen Internetseite zu lesen, dass die Eröffnung im Jahr 2024/25 geplant sei.

Hintergrund: Ein Lenneper Bürger hatte gegen das Bauprojekt in seiner unmittelbaren Nachbarschaft geklagt und dabei zur Begründung Belästigungen durch Lärm und Emissionen angeführt. Im Oktober 2020 wurde die Sache vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt. Dort sahen die Richter hinsichtlich des Bebauungsplans einen formalen Verstoß gegen die aktuelle Rechtsprechung und erklärte den Plan insgesamt für unwirksam. Eine Gemeinde dürfe die Zahl der Vorhaben in einem Sondergebiet nicht beschränken. Genau dies hatte die Stadt aber getan, weil auf der ausgewiesenen Fläche nur ein Outlet Center errichtet werden sollte. Ebenso fehlte den Münsteraner Richtern eine Rechtsgrundlage für die Verteilung der Verkaufsflächen zwischen dem Erdgeschoss und dem Obergeschoss. Gegen diese Entscheidung war die Stadt Remscheid in Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegangen.

Bildquellen

  • Bundesverwaltungsgericht Leipzig – Neugestaltung des Webauftritts 2017: Bundesverwaltungsgericht/Michael Moser