Lüttringhauser Anzeiger

Kompromissvorschlag für den Bahnhof

Die Idee, am Lüttringhauser Bahnhof Wohnen für 180 Menschen zu ermöglichen, schlägt nach wie vor hohe Wellen.

VON STEFANIE BONA

Die CDU-Fraktion in Rat und Bezirksvertretung Lüttringhausen schlägt hinsichtlich der geplanten Bebauung am Lüttringhauser Bahnhof einen Kompromiss vor. Durch einen Begleitantrag sollen Grenzen für das geplante Vorhaben von Flüchtlingswohnen am Bahnhof gezogen werden. Hierdurch soll eine Balance zwischen den Interessen der Anwohner, der Verpflichtung der Stadt Remscheid, Wohnraum für Geflüchtete zu schaffen, und den Interessen des Investors, mit dem geplanten Projekt Gewinn zu erzielen, erreicht werden. Dies sei aber nur dann zu erzielen, wenn der Umfang der Pläne entsprechend reduziert und konkrete Maßnahmen für die Umsetzung der Instandsetzung des maroden Bahnhofsgebäudes vorab vertraglich gesichert würden. Dies habe man in der Fraktionssitzung gemeinsam mit der für die Flüchtlingsunterbringung zuständigen Rechtsdezernentin Barbara Reul-Nocke besprochen, so Markus Kötter, Vorsitzender der Ratsfraktion. Und die Christdemokraten appellieren an die anderen Fraktionen, ihre eigene Einschätzung zum Thema schnell verlautbaren zu lassen. Wie berichtet, soll am Bahnhof Wohnraum für insgesamt 180 Menschen errichtet werden. Dafür würde die Stadt einen Mietvertrag über zehn Jahre mit dem Investor eingehen, Die Anlieger wehren sich indes gegen die Dimension des Projekts.

Vertragsstrafen bei Nichterfüllung

Konkret beantragt die CDU nun, dass die Immobilieneigentümerin GFI-Süd GmbH aus Essen verpflichtet wird, das Bahnhofsgebäude in einer Frist von zwei bis drei Jahren vollständig zu sanieren und zu renovieren. Entsprechende Vertragsstrafen sollen bei Nichterfüllung drohen. Weiterhin soll zunächst eine fünfjährige Laufzeit des Mietvertrags gelten, die sich erst nach erfolgreicher Abnahme durch die Stadt auf zehn Jahre verlängert.

Bei Nichteinhaltung des Vertrags soll ein Sonderkündigungsrecht mit kurzer Frist zum Tragen kommen. Außerdem würde der Bauherr nach der Vorstellung der CDU  verpflichtet werden, die Module im Außenbereich so aufzustellen, dass sie sich in die vorhandene Wohnbebauung einfügen. „Das berechtigte und nachvollziehbare Interesse der vorhandenen Anwohner und Grundstückseigentümer an einem lebenswerten Wohnumfeld wird so angemessen berücksichtigt“, heißt es in einer Pressemitteilung der Partei, die sich ebenso für eine Reduzierung der geplanten Geschossanzahl oder auch eine Reduzierung der geplanten Module neben dem Bahnhofsgebäude ausspricht. Diese Möglichkeit solle die Verwaltung prüfen. Und die Partei stellt klar: „Das beabsichtigte Vorhaben ist in der von der Stadt und dem Investor geplanten Umfang nicht zustimmungsfähig. Sollte es zu keiner Verbesserung im Sinne der Anwohner kommen, werden wir dem Vorhaben im Rat nicht zustimmen.“ Grundsätzlich bekenne man sich aber zu einer humanen Flüchtlingspolitik, zu der auch eine menschenwürdige Unterbringung der Menschen gehöre. Jedoch sei man ausdrücklich dazu gewählt, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu vertreten. Der jetzt vorgelegte Begleitantrag hat aus Sicht der Antragsteller die Chance, die verschiedenen Interessen und Sachzwänge zu berücksichtigen. Wenn sie ein politisches Mandat habe, werde die Rechtsdezernentin in entsprechende Verhandlungen mit dem Investor eintreten. Bleibt allerdings die Frage, ob der Gebäude- und Grundstückseigner mit diesen, ihm auferlegten Einschränkungen einverstanden sein wird.

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