Lüttringhauser Anzeiger

JVA könnte Standort für Sicherungsverwahrte werden

Derzeit wird geprüft, ob die heutige Jugendarrestanstalt (rot markiert) zum Standort für sicherungsverwahrte Straftäter werden könnte.

VON STEFANIE BONA

Die neben der Justizvollzugsanstalt (JVA) angesiedelte Jugendarrestanstalt in Lüttringhausen könnte demnächst für die Haft von sicherungsverwahrten Straftätern umgewandelt werden. Wohlgemerkt: „Könnte“! Noch ist nichts entschieden, vielmehr befindet sich der Vorgang in einer frühen Phase der Prüfung. Dies teilten gestern Abend in der Sitzung der Bezirksvertretung (BV) Lüttringhausen Vertreter des Justizministeriums in Düsseldorf mit. Man wolle die Öffentlichkeit aber frühzeitig und transparent über das Vorhaben informieren, so Uwe Nelle-Cornelsen, Chef der Landesvollzugsdirektion, der als früherer Anstaltsleiter viel Erfahrung aus dem Strafvollzug in diese Aufgabe mitbringt.

Derzeit ist die JVA Werl der Hauptstandort für Sicherungsverwahrte, führte er aus. Dort werde der Platz inzwischen knapp – auch, weil die Zahl der mit einem solchen Urteil versehenen Täter steige. Eine Sicherungsverwahrung kann ein Gericht im Anschluss an die Freiheitsstrafe verhängen. Dies geschieht in der Regel, wenn dem Verurteilten keine erfolgreichen Aussichten auf eine Resozialisierung in die Gesellschaft durch entsprechende Therapie eingeräumt werden und von einer Gefährdung der Öffentlichkeit nach Haftentlassung auszugehen ist. „Ich kann mir vorstellen, dass alleine dieser Begriff Assoziationen bei Ihnen weckt“, wandte sich Nell-Cornelsen an die Bezirksvertreter und die Besucherinnen und Besucher der Sitzung. Und in der Tat säßen die Straftäter häufig wegen eines Sexualdelikts oder sexuellem Missbrauch ein. Aufgrund ihrer langjährigen Haftstrafen handele es sich demzufolge zumeist um ältere Insassen, die nur noch wenige soziale Kontakte außerhalb der Gefängnismauern hätten. Dementsprechend werde das Besucheraufkommen eher gering sein, sollte die JVA Lüttringhausen ein weiterer Standort für die Sicherungsverwahrung dieser Delinquenten werden. In der Regel verhielten sie sich in der Haft unauffällig. „Das sind Täter, die sich mit ihrer Situation arrangiert haben, die aber trotzdem eine Gefährlichkeit aufweisen.“ Auch in der JVA Remscheid säßen aktuell rund 30 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Täter ein, was auf die Schwere ihrer Taten schließen lässt.

Keine spürbaren Veränderungen

Sollte die Jugendarrestanstalt, die heute nicht mehr ausgelastet sei, für die Sicherungsverwahrung in Frage kommen, müssten umfangreiche Umbaumaßnahmen erfolgen. So müsse es eine andere Raumverteilung geben, auch Therapie- und Beschäftigungsräume müssten eingerichtet werden. „Für die ortsansässige Bevölkerung würde sich in der Wahrnehmung kaum etwas verändern. Von der Umwidmung werden Sie nichts sehen und die Insassen werden Ihnen auch im Stadtbild nicht begegnen“, hob Nelle-Cornelsen hervor. In der JVA Werl habe es keinen einzelnen „Vorfall“, ausgelöst durch die Sicherungsverwahrung, gegeben, Angst sei somit unbegründet. Auch ärztliche Untersuchungen würden weitgehend innerhalb des Vollzugs vorgenommen. Ob und wann die Entscheidung zur Umwidmung des Jugendarrests in ein Gefängnis für Sicherungsverwahrte fällt, konnten die Experten aus dem Ministerium noch nicht sagen. Zunächst wird der tatsächliche Raumbedarf erhoben, anschließend eine Machbarkeitsstudie erstellt, in der unter anderem auch die vorhandene technische Infrastruktur untersucht wird. Dies werde geraume Zeit dauern, mindestens bis Ende des Jahres, prognostizierte Nelle-Cornelsen. Jobs im Vollzug würden durch die Veränderung nicht verloren gehen. „Alle, die bisher im Jugendarrest arbeiten, werden dort tätig sein können – wenn sie denn wollen.“  

Gut zu wissen

Derzeit seien in der Jugendarrestanstalt Remscheid nur rund ein Viertel der Plätze belegt. Es werde vergleichsweise wenig Jugendarrest vollzogen, dies betreffe alle Jugendarrestanstalten des Landes, führten die Vertreter des Justizministeriums aus. Anhand verschiedener Kriterien, unter anderem wegen ihres guten baulichen Zustands, hat sich die Einrichtung in Lüttringhausen in einem ersten Verfahrensschritt als geeignet für eine Umwandlung erwiesen.  

Bildquellen

  • JVA Remscheid_Justiz NRW: LLA Foto/Justizministerium NRW