Bis zum Herbst sind die Gutachter im geplanten Gewerbegebiet Gleisdreieck nun auf der Suche nach seltenen Vogel- und Mausarten. Sollten geschützte Arten wie der Rotmilan, die Haselmaus oder Kiebitze in dem Bereich brüten, hat das Auswirkungen auf das interkommunale Projekt der Städte Remscheid, Wermelskirchen und Hückeswagen. Es könnte unter Umständen sogar das Aus bedeuten.
Nahrungsgäste sind unproblematisch
Weil das Artenschutzgutachten eine solche hohe Relevanz hat, ist auch die Bezirksvertretung Lennep (BV) am Verlauf und den Ergebnissen besonders interessiert. In der vergangenen Sitzung stellte sich der zuständige Diplom-Landschaftsarchitekt Volker Bösing vom Büro „Froelich & Sporbeck“ aus Bochum vor. Die Stadt Remscheid hat das Büro beauftragt. Bereits bei anderen Projekten, etwa für das Neubaugebiet am ehemaligen Lenneper Krankenhaus, waren die Experten für die Erstellung solcher Gutachten zuständig. Schritt für Schritt stellte er dem Gremium die Vorgehensweise des Verfahrens vor. Dazu zählen neben der Biotoptypenkartierung auch eine Baumhöhlen- und Horstkartierung.
Auf Grundlage von Zahlen und Beobachtungen von regionalen Naturschutzorganisationen wie der Biologischen Station Mittlere Wupper baut das Büro seine Artenschutzvorprüfung auf. Die Vorbereitungen dazu sind bereits abgeschlossen, die Kästen und Hochboxen wurden im Gebiet aufgestellt. Beobachtet wird vor allem das Vorkommen von Brutvogelarten, die Fledermauspopulation sowie die Ansiedlung der Haselmaus. Wie viele Kästen installiert werden mussten und wie lange sie aufgestellt bleiben müssen, wurde in enger Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde abgesprochen, betonte Bösing.
Sollten es nur Nahrungsgäste, wie zum Beispiel der Turmfalke, sein, hätte das keine Auswirkungen auf das Planungsgebiet, erklärte der Experte. Denn zur Nahrungsaufnahme nutzen die Tiere ein größeres Gebiet, könnten also auch auf andere Jagdreviere ausweichen. Problematisch hingegen werde es, wenn Tierpaare am Gleisdreieck ihr Brutrevier haben. Um das herauszufinden, gehören zu der Kartierung der Brutvögel auch Tages- und Nachtbegehungen. Bei der ersten Nachtbegehung wurden bereits der Waldkauz sowie die Waldohreule beobachtet, berichtete Bösing. Bis Juni werden die Vogelarten nun genau analysiert.
Der Aufzeichnungszeitraum für die Kartierung der Fledermäuse orientiert sich an der Brutzeit der Tiere. Sie beginnt im Mai und dauert bis etwa Mitte August. Durch sogenannte Horchboxen werden zudem die Rufe der Tiere aufgezeichnet. Das erlaubt eine genaue Zuordnung. Zudem werden die Kästen für die Haselmaus monatlich kontrolliert. Die Auswertung dauert bis etwa Mitte Oktober.
Zum Herbstende soll dann das Endresultat des Gutachtens vorliegen. Sollten die Gutachter allerdings in der Zwischenzeit schon das Brüten von gefährdeten oder besonders schützenswerten Tieren im Planungsgebiet feststellen, soll die Verwaltung darüber unmittelbar in Kenntnis gesetzt werden, versprach Bösing. Dadurch habe die Stadt die Möglichkeit, zeitnah auf diese Erkenntnis zu reagieren und mögliche Maßnahmen zu planen. Denn Ziel ist es, für die Planung des Gewerbegebietes sogenannte Verbotstatbestände zu vermeiden. Dazu zählen die Tötung oder Störung geschützter Arten oder die Zerstörung ihrer Niststätten. Eventuell müsste dann auch die Größe des Industriegebiets angepasst und entsprechend verkleinert werden. Auch die Umsiedlung oder die Erschaffung von Ersatzflächen für die Tiere wäre eine Möglichkeit zur Vermeidung beizutragen.